Runderlass Nr. 6/2024
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, hat mit Erlass vom 15.04.2024, GZ.: ABT10-15645/2014-128, folgendes mitgeteilt:
Gemäß § 3 Abs. 1 des Berufsjägerprüfungsgesetzes, LGBI. Nr. 17/1998, in der Fassung LGBI. Nr. 77/2008, findet die Berufsjägerprüfung mindestens einmal jährlich vor der von der Landesregierung bestellten Prüfungskommission nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und der hiezu erlassenen Verordnung, LGBI. Nr. 79/1986, in der Fassung LGBI. Nr. 35/2005, statt.
Gesuche um Zulassung zur Berufsjägerprüfung im Jahre 2024 sind nach § 1 Abs. 1 der zitierten Verordnung schriftlich beim Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 10, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at), bis spätestens 1. Juni 2024 mit folgenden Unterlagen einzubringen:
- Geburtsurkunde;
- amtsärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung;
- Auszug aus dem Strafregister;
- Staatsbürgerschaftsnachweis;
- Bestätigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Berufsjägerausbildung;
- Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Die Berufsjägerprüfungen werden am 03. Juli 2024 stattfinden.