Gemäß § 1 Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 – BPräsWG, BGBl. Nr. 57/1971, in der geltenden Fassung, wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, BGBl. II Nr. 273/2022, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages Aufgrund des § 1 Abs. 1 BPräsWG wird verordnet:
§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Oktober 2022 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 9. August 2022 bestimmt.
§ 4. Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung „Bundespräsident“‚ gilt für alle Geschlechter.“
