Aushang
Dienstag, 7. Februar 2023

Aufsichtsjägerprüfung 2023

Das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, hat mit Erlass vom 03.02.2023 Nachstehendes bekanntgegeben:

Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. der Geburts(Tauf)schein des Bewerbers,
  2. ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),
  3. ein amtsärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als 3 Monate).

Die Gesuche und Beilagen sind bis spätestens 14. April 2023 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen.

Verspätet eingelangte Gesuche können für die ab 31. Mai 2023 stattfindenden Prüfungen nicht berücksichtigt werden.
Die Einladung zur Aufsichtsjägerprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein Zahlschein über die Prüfungsgebühren beigelegt und ist der Nachweis über die Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bezirkshauptmann
Mag. Markus Kraxner
(elektronisch gefertigt)