Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2023 um 10,6 %.
Aus dem Beitrag des Pensionistenverbandes Österreich können Sie wichtige Hinweise über Gebührenbefreiung, Rezeptgebühren, Pflegegeld, Pensionsanpassung, u.v.m. entnehmen.