Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind möglichst unverzüglich, spätestens bis Dienstag, den 06. Juni 2023 bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben einzubringen.
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2023 um 10,6 %.
Aus dem Beitrag des Pensionistenverbandes Österreich können Sie wichtige Hinweise über Gebührenbefreiung, Rezeptgebühren, Pflegegeld, Pensionsanpassung, u.v.m. entnehmen.
Zur Prüfung für den Jagdschutzdienst haben sich die Prüfungswerber bis spätestens 14. April 2023 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben.
Aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Austria über den Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) ändert sich die Höhe der Benützungsgebühren ab 1. Jänner 2022 um 3,2 %.