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 Verordnung
Freitag, 29. März 2024

Waldbrandgefahr

Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, auch in Waldnähe (Gefahrdungsbereich) für jedermann verboten.

BHLN – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald