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 Kundmachung
Montag, 25. März 2024

Stadtentwicklungskonzept 5.00

Betr.: Stadtentwicklungskonzept 5.00
Stadtentwicklungskonzept-Änderung – VF 5.09
„Sachbereichskonzept Energie (SKE)“
Beschluss zur Auflage des Entwurfes gem. § 24 StROG 2010 idgF

KUNDMACHUNG

Gem. § 24 (1) des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, LGBI. Nr. 49/2010 idF LGBI. Nr. 73/2023, hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Leoben in seiner Sitzung am 21.03.2024 den Beschluss gefasst, das rechtswirksame Stadtentwicklungskonzept 5.00 idgF zu ändern und den Entwurf der Stadtentwicklungskonzept-Änderung, Verfahrensfall Nr. 5.09 „Sachbereichskonzept Energie (SKE)“, verfasst von Pumpernig & Partner ZT GmbH, GZ: 066FG24 vom 28.02.2024, in der Zeit vom

26.03.2024 bis 21.05.2024

aufzulegen.
Innerhalb der Auflagedauer (8 Wochen) kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtamt Leoben einbringen.

Mit in Kraft treten der Novelle LGBI. Nr. 84/2022 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes (StROG) 2010 wurde die Pflicht zur Erlassung eines Sachbereichskonzeptes Energie (SKE) im Rahmen des örtlichen Entwicklungskonzeptes, im Falle von Leoben im Stadtentwicklungskonzept, festgelegt. In diesem sind für das Gemeindegebiet oder in Teilen davon folgende Bereiche darzustellen:

  1. Standorträume für Fernwärmeversorgung
  2. Standorträume für energiesparende Mobilität

Durch das SKE sollen somit die räumlichen Voraussetzungen für einen sparsamen Einsatz von Energie sowie für die Nutzung erneuerbarer Energieträger unter besonderer Berücksichtigung von Wärmeversorgungs- und Mobilitätsaspekten geschaffen und damit ein Beitrag zur Verringerung von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen geleistet werden.

Die Verfahrensunterlagen sind im Stadtamt Leoben, Referat Raumplanung und Stadtvermessung, Zi. 304, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt bzw. auf der elektronischen Amtstafel der Homepage der Stadtgemeinde abrufbar.

www.leoben.at/gemeinde/elektronische-amtstafel/

Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung:

Dienstag: Mittwoch: von 12.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: von 7.00 bis 8.00 Uhr, 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: von 12.00 bis 13.00 Uhr