Jagdpachtschilling
Auszahlung des Jagdpachtschillings für das Jagdjahr 2010/2011
ZL 747 -2342 -2010 Proleb, am 25. Juni 2010
Betr.: Auszahlung des Jagdpachtschillings für das Jagdjahr 2010/2011
Kundmachung
Die Grundbesitzer in den Katastralgemeinden der Gemeinde Proleb werden hiermit in ortsüblicher Weise öffentlich verständigt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Proleb in seiner öffentlichen Sitzung vom 24. Juni 2010 die Aufteilung des Jagdpachtschillings für das Jagdjahr 2010/2011 im Sinne des vorliegenden Aufteilungsentwurfes beschlossen hat.
Die Grundbesitzer in den gegenständlichen Katastralgemeinden werden daher eingeladen, den Gemeindejagdpachtschilling für das Jagdjahr 2010/2011 in der Zeit vom 26. Juli 2010 bis 10. September 2010 bei der Amtskasse im Gemeindeamt Proleb während der Amtsstunden zu beheben.
Die Amtsstunden sind wie folgt:
Mo., Di., Do., 7.00 - 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr,
Mi. 7.00 - 13.00 Uhr und Fr. 7.00 - 12.30 Uhr.
Die innerhalb dieser Zeit nicht behobenen Jagdpachtschillinge verfallen zugunsten der ordentlichen Gebarung der Gemeinde Proleb.

