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Neue Zahlungsanweisung

Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften

Donnerstag, 10. Juni 2010

Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes kommt es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung:
Es wird künftig nur mehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die Zahlungsanweisung, geben.

Wie sieht die neue Zah!ungsanweisung aus?
Der neue Zahlungsbeleg sieht dem bisher verwendeten Zahlschein sehr ähnlich. Wie der Zahlschein enthält auch die neue Zahlungsanweisung den Namen des Empfängers, den Verwendungszweck, ein Unterschriftsfeld und ein Betragsfeld.

Im Gegensatz zum Zahlschein werden bei der neuen Zahlungsanweisung anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl des Empl'ängers die internationale Kontonummer IBAN ("International Banking Account Number") und die internationale Bankleitzahl BIC ("Bank Identifier Code") verwendet.


Abbildung der neuen Zahlungsanweisung

Zahlungsanweisung

Eine für alle Fälle: durch die Verwendung der SEPA-Zahlungsanweisung werden die bestehenden Zahlscheine, Erlagscheine, Überweisungen und EU-standard-Überweisungen abgelöst.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Links www.stuzza.at oder www.austrianpaymentscouncil.at

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Gebühren und Abgaben von Ihrem Bankkonto mittels Lastschrift einziehen zu lassen. Sie ersparen sich unnötige Kosten, wie Zahlscheingebühr und haben immer fristgerecht bezahlt (keine Mahngebühren und Säumniszuschläge).
Für die rasche Abwicklung der Bankgeschäfte kann vom Kunden eine Ermächtigung zur Abbuchung der fälligen Zahlungen erteilt werden.
Mit dem als PDF-Dokument beigefügten Formular kann dieser Auftrag an das entsprechende Bankinstitut erteilt werden.

Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften