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RUNDERLASS Nr.5/2010

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 10A, hat mit Erlass vom 05.03.2010, GZ.: FA10A-43 Be 1/1992-114, folgendes mitgeteilt:

Dienstag, 30. März 2010

Das Land SteiermarkGemäß § 3 Abs. 1 des Berufsjägerprüfungsgesetzes, LGBl. Nr. 17/1998, in der geltenden Fassung, findet die Berufsjägerprüfung mindestens einmal jährlich vor der von der Landesregierung bestellten Prüfungskommission nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und der hiezu erlassenen Verordnung, LGBl. Nr. 79/1986, in der geltenden Fassung, statt.

Gesuche um Zulassung zur Berufsjägerprüfung im Jahre 2008 sind nach § 1 Abs. 1 der zitierten Verordnung schriftlich beim Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 10A, Krottendorferstraße 94, 8052 Graz, bis 1. Juni 2010 mit folgenden Unterlagen einzubringen:

  1. Geburtsurkunde;
  2. amtärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung;
  3. Auszug aus dem Strafregister;
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis;
  5. Bestätigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Berufsjägerausbildung;
  6. Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.

Die Berufsjägerprüfung wird voraussichtlich am 01. Juli 2010 stattfinden.

Dieser Erlass wird den bezirksangehörigen Gemeinden mit der Einladung zur Kenntnis gebracht, denselben an der Amtstafel anzuschlagen oder auf allfällige sonstige Weise ortsüblich zu verlautbaren.

Ergeht nachrichtlich per e-mail an:

  1. das Bezirksjagdamt in 8700 Leoben, Mühltaler-Straße 5, leoben@jagd-stmk.at;
  2. die Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, 8700 Leoben, Parkstraße 31, bk-leoben@lk-stmk.at;


Der Bezirkshauptmann:

Hofrat Dr. Walter KREUTZWIESNER eh.
Unterschrift auf dem Original im Akt

F.d.R.d.A.:
(Obersteiner)

Runderlass_5-2010_Berufsjägerprüfung