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 Die Proleber Info
Freitag, 15. März 2024

Brauchtumsfeuer 2024

Das Osterfeuer ist Teil der römisch-katholischen Liturgie, doch in der Praxis werden Brauchtumsfeuer oftmals ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht und zu Zeiten entfacht, die keine anerkannten Brauchtumstage sind. Diese Vorgangsweise ist verboten und führt zu unnötigen Umweltbelastungen.

 

Brauchtumsfeuer dürfen daher nur von Karsamstag, den 30. März 2024 auf Ostersonntag, den 31. März 2024 ausschließlich in der Zeit von 15 Uhr bis 3 Uhr sowie am 21. Juni 2024 entfacht werden. Die Verlegung des Osterfeuers auf den „kleinen Ostersonntag“ ist nicht zulässig.
Da der 21. Juni nicht auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 22. Juni 2024, zulässig.
Für Brauchtumsfeuer dürfen nur biogene Materialien (z.B. Holz, Baum- und Strauchschnitt) in trockenem Zustand verwendet werden.

Die Abhaltung eines Osterfeuers ist unbedingt bei der Gemeinde Proleb unter der Tel.: 81 2 89 bis spätestens Karfreitag, den 29. März 2024, 12 Uhr zu melden.
Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende hat bis spätestens 20. Juni 2024, 12 Uhr zu erfolgen.

Vorsicht: Laut Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz ist bei starkem Wind und großer Trockenheit das Verbrennen im Freien unzulässig!

 

 

 

 

Brauchtumsfeuer